Kostenträger und Sozialversicherungen

Bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen und positiver Bewilligung übernimmt Ihr zuständiger Versicherungsträger sämtliche Kosten.

(I) Berufstätige und Berufsfähige, laufendes Invaliditäts- oder Pensionsverfahren

  • PVA (Pensionsversicherungsanstalt)
  • BVAEB (Versicherungsanstalt für öffentlich Bedienstete, Eisenbahn und Bergbau )

(II) Selbstständige

  • SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen)

(III) Pensionist/innen, Lehrlinge, Heimarbeiter/innen, anspruchsberechtigte Mitversicherte (Ehepartner, Studenten,…)

  • ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse)
  • BVAEB (Versicherungsanstalt für öffentlich Bedienstete, Eisenbahn und Bergbau )

Die ambulante Rehabilitation steht auch Privatpatient/innen gerne offen. Sollte keine Kostenübernahme durch einen Kostenträger erfolgen, sind die Kosten privat zu bezahlen.

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